Re: Gesetzliche Bestimmungen zur Beregnung


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Abgeschickt von Ekkehard Fricke, Landwirtschaftskammer Hannover am 24 Mai, 2002 um 10:42:31

Antwort auf: Gesetzliche Bestimmungen zur Beregnung von Andreas Ney am 15 Mai, 2002 um 14:29:46:

: Ich interessiere mich für die landwirtschaftliche Bewässerung mit gereinigtem Abwasser. Gibt es eine gesetzliche Bestimmung, die Qualitätsanforderungen (z.B. Grenzwerte) für Beregnungswasser in der Landwirtschaft festsetzt?
: Für die Beantwortung der Frage bedanke ich mich im voraus.

: Andreas Ney

Sehr geehrter Herr Ney,
Herr Cordes hat mir Ihre Frage mit der Bitte um Beantwortung übersandt.
Die gesetzlichen Anforderungen an gereinigtes Abwasser zur Bewässerung werden in der DIN 19650 genannt (Verkauf der Normen ausschließlich durch den Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin).
Vor einer Bewässerung mit gereinigtem Abwasser sollten Sie auf jeden Fall eine Wasserprobe untersuchen lassen und Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt Ihres Landkreises aufnehmen.

Für alle Fragen rund um die Bewässerung steht Ihnen ansonsten auch der Fachverband Feldberegnung e.V. zur Verfügung, bei dem Sie für 30 Euro Mitgliedsbeitrag/Jahr u.a. wöchentliche Rundschreiben zum Beregnungseinsatz erhalten.
Sie erreichen den Fachverband unter folgender Adresse: Johannssenstr.10, 30159 Hannover - Tel.:0511/3665-328 email:fvf.hannover@lawikhan.de

Mit freundlichem Gruss
Ekkehard Fricke



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